Verfügungsfonds „Schönes Michelstadt“
Worum geht es?
Ziel des Verfügungsfonds ist es, privates Engagement und private Finanzressourcen für die Verschönerung, Stärkung, Belebung und weitere Entwicklung der Innenstadt zu aktivieren.
Die geförderten Projekte werden hierfür durch eine 50%ige Kofinanzierung mit Mitteln der Stadt und des Bundes aufgestockt.
Mittel aus dem öffentlich-privaten Verfügungsfonds werden für Maßnahmen zur Standortaufwertung, zur nachhaltigen Belebung der Innenstadt und zur Finanzierung von Sachkosten, Honoraren und Investitionen und Aktivitäten eingesetzt, welche der Allgemeinheit dienen. Die geförderten Projekte dürfen keine Einzelinteressen verfolgen, sondern müssen einen Nutzen für die Innenstadt insgesamt oder für zentrale Straßenzüge bringen.
Im Einzelnen sollen Maßnahmen und Projekte gefördert werden, welche
- der Aufwertung des Wohn- und Lebensumfeldes und der Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt dienen
- punktuelle städtebauliche Verbesserungen im öffentlichen Raum darstellen
- die Einbindung der Cittaslow-Leitmotive Lebensqualität, Nachhaltigkeit, Tradition und Kultur auf die Innenstadt beinhalten
- der Erhöhung der Frequenz und Belebung von Plätzen durch hochwertige Angebote (z.B. Veranstaltungen) dienen
- für Besucher und Kunden die Orientierung und Auffindbarkeit verbessern, z.B. bessere Vermarktung und Sichtbarmachung der einzigartigen Betriebe und Einrichtungen und Infrastruktur
- die Identität der einzelnen Quartiere und Selbstorganisation und Vernetzung ihrer Bürgerschaft stärken
- die Kopplungseffekte zwischen Bildung, Tourismus und Einzelhandel, z.B. durch Kooperationen zwischen Einrichtungen, Akteuren und Betrieben, stärken
- die Innenstadt als Wohn-, Kultur-, Bildungs-, Versorgungs- und Erlebnisort erhalten und stärken
- der Profilierung und Positionierung von Einrichtungen und Betrieben dienen
- temporäre Lösungen mit Impulswirkung darstellen
Die beantragten Projekte sollen ein Investitionsvolumen von mindestens 500 und maximal 10.000 Euro aufweisen.
Wie wird das umgesetzt?
Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie „Verfügungsfonds Schönes Michelstadt“.
Anträge können von Bewohnern, Bewohnergruppen, Vereinen, Verbänden, Organisationen, Unternehmen, Eigentümern und Initiativen etc. gestellt werden. Es wird klargestellt, dass der Verfügungsfonds kein zusätzlicher Fördertopf für ohnehin öffentlich geförderte Einrichtungen/ Maßnahmen ist.
Vorhaben und Mittelhöhe haben in einem vernünftigen Verhältnis zueinander zu stehen.
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Die Anträge werden vom Innenstadtmanagement hinsichtlich der Förderfähigkeit quartalsweise geprüft und an den Innenstadt-Beirat zur Beschlussfassung weitergeleitet.
Förderrichtlinie und Antrag finden Sie im Downloadbereich unten.
Zusammenhang in der Innenstadtentwicklung
Zusammen mit dem Fassadenprogramm und den Hausberatungen kommt diese Förderung direkt der Altstadt zugute. Die Maßnahme wird im Rahmen der übergeordneten Gesamtzielsetzung „Lebendige Altstadt“ angeboten.
Aktueller Stand / Zeitplan / Termine
- Die Förderrichtlinie gilt vom 01.06.2023 bis zum 31.08.2025.
- Anträge können sofort gestellt werden.
Beteiligte
- Antragsstelle: Innenstadtmanagement
Frankfurterstraße 3
64720 Michelstadt
E-Mail: innenstadt@michelstadt.de
Telefon: 06061 74 625
- Fördergeber: Stadt Michelstadt und Bund
- Entscheidungsgremium: Innenstadt- Beirat, bestehend aus Bürgerinnen und Bürgern der Stadt
Förderkulisse
- Bundesförderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“
- Umsetzungszeitraum: bis 31.08.2025