MichelStart Leerstandsförderung
Worum geht es?
Besuchende und Gäste nehmen zunehmend leerstehende Flächen und Schaufenster in einer Innenstadt besonders stark als „Niedergangsszenario“ wahr. Das wirkt sich wiederum negativ auf deren eigenes Besuchsfrequenz- und Kaufverhalten aus. Ausgehend von Leerständen kann ein Teufelskreis entstehen, der wirtschaftlich allen in der Innenstadt angesiedelten Geschäften schaden kann. Die Stadt Michelstadt betrachtet diese Veränderungsprozesse jedoch auch als Chance zur Transformation hin zu einer zukunftsfähigen, resilienten, klimatisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich verbesserten Ausrichtung ihrer Innenstadt. Bund und Länder unterstützen die Stadt dabei mit vielerlei Studien, Forschungsergebnissen, Handreichungen und auch durch Fördermittel.
Die Stadt Michelstadt rückt mit dem Förderangebot „MichelStart“ die Vermeidung von Leerständen und die Wiederbelebung innerstädtischer Gewerbeflächen mit kreativen und innovativen Nutzungen in den Fokus. Mit der Förderung „MichelStart“ möchte die Stadt Michelstadt all diejenigen unterstützen, welche sich mit Herzblut und kreativen Ideen an neue Nutzungen in innerstädtischen Gewerberäumen ausprobieren möchten.
Sie sehen die Innenstadt als wirtschaftliche Chance, als gesellschaftliches und soziales Zentrum, als Kristallisationspunkt für neue Projekte und als Innovationsort?
Wir helfen Ihnen mit Zuschüssen dabei, ihr Projekt genau hier in der Innenstadt umzusetzen. Besonders unterstützen möchten wir dabei Projekte, welche den Cittaslow-Leitgedanken unserer Stadt widerspiegeln und stärken. Weiterführende Informationen zu Cittaslow finden Sie hier auf der städtischen Website.
Wie wird das umgesetzt?
Der Prozess sowie detailliertere Informationen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen, die am Ende der Seite als Download verfügbar ist. Nachfolgend bekommen Sie erste Einblicke, wie die Umsetzung von „MichelStart“ aussieht:
- An erste Stelle steht ein individuelles und innovatives Betriebskonzept, das die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt.
- Die Förderung umfasst einen Zuschuss für den Mietpreis. Dieser beträgt für die ersten 6 Monate maximal 75 % der Untermiete und verringert sich nach jeweils 6 Monaten um je 25 %. Die Gesamtsumme der Förderung beträgt maximal 15.000 € pro antragstellendem Betrieb.
- Wenn die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt werden, kann für die Neueröffnung oder die Neuansiedlung eines Betriebes in der Innenstadt ein Förderantrag ausgefüllt und damit eine Förderung beantragt werden. Der Förderantrag ist am Ende dieser Seite zu finden.
- Für die Beantragung der Förderung muss ein schriftlicher Antrag mit aussagekräftigen Businessplan bei der Stadt Michelstadt eingereicht werden. Die Förderung ist auf maximal 18 Monate begrenzt.
- Ein Gremium prüft und beurteilt den Förderantrag, so dass die Stadt die Bewilligung der Förderung ausstellen kann.
Zusammenhang in der Innenstadtentwicklung
Das Förderangebot kommt der gesamten Innenstadt samt Altstadt zugute. Mit der Maßnahme „Vorrübergehende Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten“ werden Leerstände aktiviert und die Innenstadt attraktiver und belebter gemacht.
Zeitplan
- Seit 01.02.2023 ist die Richtlinie als Grundlage für das Förderangebot in Kraft.
- Anträge können ab sofort bei der Stadt gestellt werden.
- Die letzte Möglichkeit zur Antragsabgabe ist der 31.01.2025 für Projekte, die am 01.03.2025 beginnen.
- Die Richtlinie sowie das Förderangebot treten zum Ende des Förderzeitraums am 31.08.2025 außer Kraft.
Beteiligte
- Antragsteller / Antragstellerin
- Vermieter / Vermieterin leerstehender Gewerberäumlichkeiten
- Entscheidungsgremium: Bürgermeister der Stadt und je einem Vertreter der Wirtschaftsförderung, des Ordnungsamtes, des Gewerbevereins und des Innenstadtmanagements)
- Fördergeber: Bund
- Antragstelle: Innenstadtmanagement
Frankfurterstraße 3
64720 Michelstadt
E-Mail: innenstadt@michelstadt.de
Telefon: 06061 74 625
Förderkulisse
- Bundesförderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
- Umsetzungszeitraum: bis 31.08.2025