ZUKUNFT Michelstadt

Förderprogramm Hausberatung

Worum geht es?

Der besondere Reiz der Michelstädter Innenstadt wird maßgeblich von seiner historischen, denkmalgeschützten Gebäudesubstanz getragen. Dieses schöne Stadtbild, das bei Besuchern und Gästen einen bleiben Eindruck hinterlässt, gilt es zu erhalten und zu pflegen.

Gewünscht ist eine gute und feinfühlige Sanierungstätigkeit, die schon von Anfang an durch eine hochbauliche, städtebauliche sowie denkmalpflegerische Beratung begleitet wird.

Die geförderte Hausberatung soll Eigentümerinnen und Eigentümern dabei helfen, bereits in der Vorbereitungsphase die Möglichkeiten der Sanierung sowie von Veränderungen am Gebäude einzuschätzen. Damit können bauliche Veränderungswünsche und werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen an Gebäuden leichter angestoßen werden.

Wie wird das umgesetzt?

Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie „Hausberatung Michelstadt“. Insgesamt stehen pro Hauseigentümer- Beratung im Bereich des Fördergebietes bis zu 20 Stunden fachliche Beratung zur Verfügung.

Partner für diese Beratungen ist ein von der Stadt Michelstadt hierfür beauftragtes Architekturbüro mit Erfahrung in Hochbau, Städtebau, Stadtgestalt und Denkmalpflege.

Die Förderhöhe beträgt 75% der Kosten für die Hausberatung. Der verbleibende Eigentümer- Eigenanteil in Höhe von 25% beträgt 30€ je Stunde.

Ein abschließendes, schriftliches Ergebnisprotokoll dient den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verwendung bei der nachfolgenden Umsetzung der Maßnahmen, z.B. beim Eintritt in die Leistungsphasen nach HOAI mit einem frei wählbaren Architekturbüro.

Über die Vergabe der Fördermittel wird nach Eingang, Dringlichkeit und Relevanz sowie Restverfügbarkeit der Mittel entschieden.

Für Ihren Antrag benötigen Sie einen Flurplan, auf welchem die betreffenden Gebäudeteile eingezeichnet werden. Für den Antrag benötigen wir neben den Eigentümer- und Kontaktdaten ebenfalls noch eine Beschreibung der zu beratenden Maßnahmen sowie das Jahr der geplanten Umsetzung.

Förderrichtlinie und Antrag finden Sie im Downloadbereich unten.

Zusammenhang in der Innenstadtentwicklung

Zusammen mit dem geförderten Fassadenprogramm und dem Verfügungsfonds kommt diese Förderung direkt den Immobilieneigentümern in der Altstadt zugute. Die Maßnahme wird im Rahmen der übergeordneten Gesamtzielsetzung „Schöne Altstadt“ angeboten.

Aktueller Stand / Zeitplan / Termine

  • Die Förderrichtlinie gilt vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2025.
  • Anträge können sofort gestellt werden.

Beteiligte

  • Antragsstelle: Innenstadtmanagement

                                 Frankfurterstraße 3

                                 64720 Michelstadt

                                 E-Mail: innenstadt@michelstadt.de

                                 Telefon: 06061 74 625

  • Fördergeber: Stadt Michelstadt und Bund
  • Entscheidungsgremium: Magistrat der Stadt Michelstadt

Förderkulisse

  • Bundesförderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“
  • Umsetzungszeitraum: bis 31.08.2025

Jetzt Fördermöglichkeiten für die Hausberatung in der Altstadt nutzen

Das schöne Michelstädter Stadtbild wird geprägt von historischen, denkmalgeschützten Gebäuden, die es zu erhalten und pflegen gilt. Die Sanierung kann sehr aufwändig sein, da in der Altstadt städtebauliche und denkmalpflegerische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Noch komplexer wird es, wenn eine Umnutzung von Gebäuden angestrebt wird.

Um die Hausbesitzer bei den ersten Schritten zu unterstützen, bietet die Stadtverwaltung Michelstadt die Teilnahme am „Förderprogramm Hausberatung“ an. Die geförderte Hausberatung soll Eigentümern dabei helfen, bereits in der Vorbereitungsphase die Möglichkeiten der Sanierung sowie Veränderungen am Gebäude einzuschätzen, damit Maßnahmen leichter angestoßen werden können.

Im Rahmen des Förderprogramms können bis zu 20 Beratungsstunden in Anspruch genommen werden. Partner ist ein von der Stadt Michelstadt beauftragtes Architekturbüro mit Erfahrung in Hochbau, Städtebau, Stadtgestalt und Denkmalpflege. Gefördert werden 75 Prozent der Kosten für die Hausberatung. Der verbleibende Eigentümer-Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent liegt bei 30 Euro pro Stunde. Ein abschließendes, schriftliches Ergebnisprotokoll bildet die Basis für mögliche nachfolgende Maßnahmen, die mit einem frei wählbaren Architekturbüro umgesetzt werden können.

Über die Vergabe der Fördermittel wird nach Eingang, Dringlichkeit und Relevanz sowie Restverfügbarkeit der Mittel entschieden. Die Förderrichtlinie gilt noch bis zum 31. August 2025 – bis dahin müssen die durchgeführten Beratungsleistungen abgerechnet sein.

Förderrichtlinie und Antrag können online unter www.zukunft-michelstadt.de heruntergeladen werden. Für den Antrag werden Eigentümer- und Kontaktdaten, eine Beschreibung der zu beratenden Maßnahmen sowie das Jahr der geplanten Umsetzung abgefragt. Darüber hinaus ist ein Flurplan mit Einzeichnung der betreffenden Gebäudeteile nötig.

Der Antrag geht an die Stadt Michelstadt, Liegenschaftsamt, Frankfurter Straße 3, 64720 Michelstadt, E-Mail: hartmann@michelstadt.de. Weitere Informationen sind online unter www.zukunft-michelstadt.de zu finden oder telefonisch erhältlich unter 06061/74 142.

Quelle: Pressestelle Stadt Michelstadt

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