Fassaden- Förderprogramm
Worum geht es?
Der besondere Reiz der Michelstädter Altstadt wird maßgeblich von seinem Stadtbild getragen. Dieses gilt es zu erhalten und zu pflegen.
Mit dem Michelstädter Fassadenprogramm sollen Hauseigentümer und -eigentümerinnen durch finanzielle Unterstützung dazu angeregt werden, Hausfassaden in den Bereichen, welche das Stadtbild besonders stark prägen, zu erneuern und optisch aufzuwerten. Gewünscht ist eine gute und feinfühlige Sanierungstätigkeit, die durch eine frühe denkmalpflegerische Beratung begleitet wird.
Wie wird das umgesetzt?
Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie „Fassadenprogramm Michelstadt“. Insgesamt stehen pro Fassadensanierung im Bereich des Fördergebietes bis zu 7.500€ zur Verfügung. Über die Vergabe der Fördermittel wird nach Eingang, Dringlichkeit und Relevanz sowie Restverfügbarkeit der Mittel entschieden.
Für Ihren Antrag benötigen Sie Bilder der zu sanierenden Fassade sowie einen Flurplan, auf welchem die herzurichtenden Fassadenseiten eingezeichnet werden. Für den Antrag benötigen wir neben den Eigentümer- und Kontaktdaten ebenfalls noch das Jahr der geplanten Umsetzung.
Förderrichtlinie und Antrag finden Sie im Downloadbereich unten.
Zusammenhang in der Innenstadtentwicklung
Zusammen mit der geförderten Hauseigentümer- Beratung bei Umbauten und dem Verfügungsfonds kommt diese Förderung direkt den Immobilieneigentümern in der Altstadt zugute. Die Maßnahme wird im Rahmen der übergeordneten Gesamtzielsetzung „Schöne Altstadt“ angeboten.
Aktueller Stand / Zeitplan / Termine
Die Förderrichtlinie gilt vom 01.03.2023 bis zum 31.08.2025.
Anträge können sofort gestellt werden.
Beteiligte
- Antragsstelle: Innenstadtmanagement
Frankfurterstraße 3
64720 Michelstadt
E-Mail: innenstadt@michelstadt.de
Telefon: 06061 74 625
- Fördergeber: Stadt Michelstadt und Bund
- Entscheidungsgremium: Magistrat der Stadt Michelstadt
Förderkulisse
- Bundesförderung „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“
- Umsetzungszeitraum: 01.03.2023 bis 31.08.2025